Klasse L1e: Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped)
Klasse L2e: Dreirädrige Kleinkrafträder
Klasse L3e: Motorräder ohne Beiwagen
Klasse L4e: Motorräder mit Beiwagen
Klasse L5e: Motordreiräder
Klasse L6e: 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
Klasse L7e: 4-rädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG
Klasse M1
Personenkraftwagen (Pkw), Kombinationskraftwagen (Kombis)
Klasse M2
Omnibusse – Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 5.000 kg
Klasse M3
Omnibusse – Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5.000 kg
Klasse N1
Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Klasse N2
Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 12.000 kg
Klasse N3
Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg
Klasse O1
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Klasse O2
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Klasse O3
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 10.000 kg
Klasse O4
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10.000 kg
a/b | Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h (a)/Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (b) |
Klasse R1 | Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu 1.500 kg beträgt |
Klasse R2 | Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als 1.500 kg und bis zu 3.500 kg beträgt |
Klasse R3 | Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als 3.500 kg und bis zu 21.000 kg beträgt |
Klasse R4 | Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als 21.000 kg beträgt |
a/b | Gezogene auswechselbare Geräte mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h (a)/Gezogene auswechselbare Geräte mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (b) |
Klasse S1 | Gezogene auswechselbare Geräte, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu 3.500 kg beträgt |
Klasse S2 | Gezogene auswechselbare Geräte, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse über 3.500 kg beträgt |
a/b | Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h (a)/Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (b) |
Klasse T1 | Zugmaschinen auf Rädern mit einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm |
Klasse T2 | Zugmaschinen auf Rädern mit einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg, einer Bodenfreiheit bis 600 mm; wenn der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen mehr als 0,90 beträgt, ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. |
Klasse T3 | Zugmaschinen auf Rädern mit einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg |
Klasse T4 | Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung |
Klasse T4.1 | Stelzradzugmaschinen: Zugmaschinen, die für den Einsatz in hohen Reihenkulturen, z.B. Rebkulturen, ausgelegt sind. Sie sind durch ein überhöhtes Fahrgestell oder einen überhöhten Fahrgestellteil gekennzeichnet, so dass sie parallel zu den Pflanzenreihen über diese hinweg fahren und dabei eine oder mehrere Reihen zwischen ihre Räder nehmen können. Sie sind zur Beförderung oder zum Antrieb von Geräten konzipiert, die vorn, zwischen den Achsen, hinten oder auf einer Plattform angebracht sind. Befindet sich die Zugmaschine in Arbeitsposition, ist die Bodenfreiheit, gemessen in der Vertikalen der Pflanzenreihen, größer als 1.000 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden (bei normaler Bereifung) und der mittleren Mindestspurweite der Achsen mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. |
Klasse T4.2 | Überbreite Zugmaschinen: Zugmaschinen, die durch ihre großen Abmessungen gekennzeichnet und speziell zur Bearbeitung großer landwirtschschaftlicher Flächen bestimmt sind. |
Klasse T4.3 | Zugmaschinen mit geringer Bodenfreiheit: Zugmaschinen mit Vierradantrieb, deren auswechselbare Geräte für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind, mit einem Tragrahmen, einer oder mehreren Zapfwellen, einer technisch zulässigen Masse von höchstens 10 t und einem Verhältnis technisch zulässige Masse/maximale Leermasse in fahrbereitem Zustand unter 2,5 sowie mit einem Schwerpunkt (bei normaler Bereifung) von weniger als 850 mm über dem Boden. |