Traktor

Mit der Klasse F dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50 km/h mit Anhängern
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50 km/h mit Anhängern
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Einachszugmaschinen