Mit der Klasse F dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:
- Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50 km/h mit Anhängern
- Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50 km/h mit Anhängern
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Einachszugmaschinen