LKW-Lenkerausbildung

1. Die Ausbildung
2. Die Prüfung
3. Die Lenkberechtigung

1. Die Ausbildung:

Theorieausbildung:
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Basisunterricht für alle Klassen und einem klassenspezifischen Teil.
Basisunterricht 26 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht für C 10 Unterrichtseinheiten

Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem Lehrplan und umfasst Nachtfahrten, Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr sowie Fahrten im Schnellverkehr (zB. Autobahn, Autostraßen...). Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung für Klasse B und C beträgt 20 Unterrichtseinheiten (davon 8B, 12C).

2. Die Prüfung:

Theorieprüfung:
Praxisprüfung: Seit 1996 ist in der EU eine einheitliche Fahrzeit von 45 Minuten vorgeschrieben. Mit Fahrzeugkontrolle und Übungen am Übungsplatz ergibt sich daraus eine Prüfungszeit von 60 Minuten.

3. Die Lenkberechtigung:

Mit der Klasse C dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • Sonderkraftfahrzeuge

Wurde die Lenkberechtigung für die Klasse C vor dem 1.11.1997 erteilt (gemäß §65 KFG):

  • unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs

Wurde die Lenkerberechtigung für die Klasse C nach dem 1.11.1997 erteilt (gemäß FSG) :

  • Unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D innerhalb Österreichs, wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkerberechtigung für die Klasse C ist und die Fahrt auf Grund "außergewöhnlicher Umstände" stattfindet.

Unterklasse C1
Kraftwagen der Klasse C mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg.