1. Die Ausbildung
2. Die Prüfung
3. Die Lenkberechtigung
1. Die Ausbildung:
Theorieausbildung:
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Basisunterricht für alle Klassen und einem klassenspezifischen Teil.
Basisunterricht 26 Unterrichtseinheiten
Klassenspezifischer Unterricht für C 10 Unterrichtseinheiten
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem Lehrplan und umfasst Nachtfahrten, Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr sowie Fahrten im Schnellverkehr (zB. Autobahn, Autostraßen...). Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung für Klasse B und C beträgt 20 Unterrichtseinheiten (davon 8B, 12C).
2. Die Prüfung:
Theorieprüfung:
Praxisprüfung: Seit 1996 ist in der EU eine einheitliche Fahrzeit von 45 Minuten vorgeschrieben. Mit Fahrzeugkontrolle und Übungen am Übungsplatz ergibt sich daraus eine Prüfungszeit von 60 Minuten.
3. Die Lenkberechtigung:
Mit der Klasse C dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:
Wurde die Lenkberechtigung für die Klasse C vor dem 1.11.1997 erteilt (gemäß §65 KFG):
Wurde die Lenkerberechtigung für die Klasse C nach dem 1.11.1997 erteilt (gemäß FSG) :
Unterklasse C1
Kraftwagen der Klasse C mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg.