Klasse A - Die Motorradausbildung

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1. Die Ausbildung
2. Die Prüfung neu
3. Die Lenkberechtigung

1. Die Ausbildung:

Theorieausbildung:
Klassenspezifischer Unterricht für A: 8 Unterrichtseinheiten

Aufgebaut in 5 Kapitel:

  • Ausrüstung, Auswahl des Motorrades, Vorschriften
  • Kurvenfahren
  • Bremsen
  • Gefahrenlehre
  • Fahrzeugtechnik

Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem Lehrplan und ist aufgebaut in

  • Vorschulung: Fahrzeughandling am Übungsplatz
  • Grundschulung: fahren und abbiegen auf wenig befahrenen Straßen
  • Hauptschulung: Kurventechnik, Freilandfahrt, überholen
  • Perfektionsschulung: Fahrzeugkontrolle und Prüfungsvorbereitung

Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung: 12 Unterrichtseinheiten

2. Die Prüfung:

Die theoretische Fahrprüfung (Computerprüfung):
Für die Klasse A musst du 28 Motorradfragen in längstens 45 Minuten beantworten.
Wenn du von allen Fragen mindestens 80% richtig beantwortest, hast du die Prüfung bestanden.

Die praktische Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:

  1. Überprüfung am Fahrzeug
  2. Übungen im Langsamfahrbereich (neue Übungen seit 1.Okt. 2008)
  3. Fahren im Verkehr
  4. Besprechung von erlebten Situationen

Die Mindestdauer für den Teil C (fahren im Verkehr) beträgt für Klasse A 25 Minuten, mit den Teilen 1, 2 und 4 ergibt sich eine Gesamtprüfzeit von 40 Minuten.

3. Die Lenkberechtigung:

Mit der Klasse A dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

  • Motorräder
  • Motorräder mit Beiwagen
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt.

Bis zum 21. Lebensjahr wird die Klasse A zwei Jahre auf die Vorstufe A eingeschränkt.
Bei einer Verlängerung der Probezeit wird die Klasse A bis zum Ende der Probezeit auf die Vorstufe A eingeschränkt.

Mit der Vorstufe A ist man berechtigt ein "Leichtmotorrad" zu lenken.

Ein Leichtmotorrad ist ein Motorrad mit nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Leistungsgewicht (Verhältnis von Motorleistung / Leergewicht) von höchstens 0,16 kw/kg.