Klasse A - Die Motorradausbildung
letzte Änderung: 29.11.2011
 

1. Die Ausbildung:

Theorieausbildung:
Klassenspezifischer Unterricht für A : 8 Unterrichtseinheiten

Aufgebaut in 5 Kapitel:

  • Ausrüstung, Auswahl des Motorrades, Vorschriften
  • Kurvenfahren
  • Bremsen
  • Gefahrenlehre
  • Fahrzeugtechnik

Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem Lehrplan und ist aufgebaut in

  • Vorschulung: Fahrzeughandling am Übungsplatz
  • Grundschulung: fahren und abbiegen auf wenig befahrenen Straßen
  • Hauptschulung: Kurventechnik, Freilandfahrt, überholen
  • Perfektionsschulung: Fahrzeugkontrolle und Prüfungsvorbereitung

Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung: 12 Unterrichtseinheiten

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2. Die Prüfung:

Die theoretische Fahrprüfung (Computerprüfung):
Für die Klasse A musst du 28 Motorradfragen in längstens 45 Minuten beantworten.
Wenn du von allen Fragen mindestens 80% richtig beantwortest, hast du die Prüfung bestanden.

Die praktische Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:

  1. Überprüfung am Fahrzeug
  2. Übungen im Langsamfahrbereich (neue Übungen seit 1.Okt. 2008)
  3. Fahren im Verkehr
  4. Besprechung von erlebten Situationen

Die Mindestdauer für den 3ten Teil (fahren im Verkehr) beträgt für Klasse A 25 Minuten, mit den Teilen 1, 2 und 4 ergibt sich eine Gesamtprüfzeit von 40 Minuten.

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3. Die Lenkberechtigung:

Mit der Klasse A dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

  • Motorräder
  • Motorräder mit Beiwagen
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt.

Bis zum 21. Lebensjahr wird die Klasse A zwei Jahre auf die Vorstufe A eingeschränkt.
Bei einer Verlängerung der Probezeit wird die Klasse A bis zum Ende der Probezeit auf die Vorstufe A eingeschränkt.

Mit der Vorstufe A ist man berechtigt ein "Leichtmotorrad" zu lenken.

Ein Leichtmotorrad ist ein Motorrad mit nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Leistungsgewicht (Verhältnis von Motorleistung / Leergewicht) von höchstens 0,16 kw/kg.

 

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4. Neu ab 2013:

Ab 2013 gibt es Europaweit einheitliche Motorrad-Klassen:

A1: Motorrad bis 125 cm³, maximal 11 kW, Mindestalter: 16 Jahre
A2:  maximal 35 kW, Mindestalter: 18 Jahre
A:  alles offen, Mindestalter: 20 Jahre