Staatlich anerkannter Staplerführer(innen)ausweis. Die Ausbildung erfolgt gem. den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes, der Arbeitsmittelverordnung und der Verordnung 441/75.
Kurszeiten/dauer:
Beginnt Freitag am Abend und endet am Sonntag mit einer Prüfung. Auf Wunsch von Firmen könne die Kurszeiten auch anders abgehalten werden.
Voraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schulungsinhalte:
Prüfung:
Hubstaplerfahrer(innen)prüfung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Multiple-Choice-Verfahren.
Kosten:
Im Ausbildungspreis sind
Für den Ausweis ist ein Passbild und 13€ Stempelmarkenersatzgebühr erforderlich.
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