Anhänger für LKW/PKW

gilt nur in Verbindung mit einer Lenkberechtigung für die betreffende Fahrzeugklasse oder –unterklasse:

Mit der Klasse E dürfen folgende Fahrzeuge gelenkt werden:

  • Fahrzeuge der Führerscheinklassen B,C1,C und D in Verbindung mit anderen als leichten Anhängern unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen